Viele moderne Papiersorten, die beim Druck und Proofing zum Einsatz kommen, enthalten optische Aufheller (Optical Brightening Agents, OBAs). Diese Zusätze sollen die Helligkeit, also den Weißgrad, des Papiers erhöhen und das Aussehen der fertigen Drucksachen verbessern. Für das Farbmanagement und die Farbkommunikation stellen sie jedoch eine Herausforderung dar. Eigens entwickelte Standards, die sogenannten M-Standards, sollen Abhilfe schaffen. Was genau besagen diese Standards? Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick. Ein umfassendes Whitepaper ist in Vorbereitung.

M-Standards – kurz und knapp

Im Rahmen der ISO 13655-2009: Spektrale Messung und farbmetrische Berechnung für grafische Objekte, hat die Internationale Organisation für Normung (ISO) die Serie „M“ festgelegt. Diese enthält standardisierte Beleuchtungsbedingungen für verschiedene Anwendungen, bei denen Substrate mit optischen Aufhellern zum Einsatz kommen. Die Wirkung der optischen Aufheller kann damit beim Farbmanagement noch besser berücksichtigt werden.

  • Die Messbedingung M0 verliert in der grafischen Industrie an Bedeutung. M1 gilt jetzt als bevorzugte Methode zur Messung von Substraten mit optischen Aufhellern sowie Farbmitteln, die für Bildgebung und Proofing verwendet werden. Von der Verwendung von M0 wird abgeraten, wann immer das Substrat Fluoreszenz aufweist und Messdaten zwischen Standorten ausgetauscht werden müssen.
  • Die Messbedingung M1 verringert gerätespezifische Abweichungen der Messergebnisse, die auf Fluoreszenz zurückzuführen sind – bei optisch aufgehellten Papieren und/oder fluoreszierenden Farbmitteln. Sie umfasst zwei Teile:
    • M1 (Teil 1) legt fest, dass die spektrale Energieverteilung der Lichtquelle, die zur Messung der Probe verwendet wird, der CIE-Lichtart D50 entsprechen muss. Die übliche Bezeichnung ist D50 Tageslicht. Teil 1 kommt zum Einsatz, wenn das Substrat, das Farbmittel oder beides fluoresziert.
    • M1 (Teil 2) enthält eine zweite Methode für M1-Konformität, die für optisch aufgehellte Papiere, nicht jedoch für fluoreszierende Druckfarben, Tinten oder Toner geeignet ist. Sie entspricht den D50-Betrachtungsbedingungen nach ISO 3664:2009. Dieser Teil kommt in Betracht, wenn ein Substrat fluoresziert und diese Eigenschaft auch erfasst werden soll. Die verwendeten Farbmittel dürfen jedoch nicht fluoreszieren.
  • Die Messbedingung M2 beschreibt – erstmals im Rahmen eines ISO-Standards – den UV-Ausschluss („UV-Cut“ oder („UV-Filter“) durch ein Messgerät. Enthalten ist auch ein Prüfverfahren. M2 kommt zum Einsatz, wenn ein Substrat fluoresziert, diese Eigenschaft jedoch von den Messdaten ausgeschlossen werden soll.
  • Die Messbedingung M3 definiert die Wirkung eines Polarisationsfilters. Der UV-Ausschluss nach Messbedingung M2 wird dabei vorausgesetzt. Polarisationsfilter ((„Polfilter“) kommen bei bestimmten Messgeräten zum Einsatz, um Reflexionen an der Materialoberfläche auszuschließen oder zu verringern.

Generell lässt sich festhalten, dass M1 nun erste Wahl für die grafische Industrie ist – eine wesentliche Vereinfachung gegenüber den bisherigen Beleuchtungsbedingungen für Farbmessungen.

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